Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Landes Nordrhein Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Webseite www.feuerwehrwetter.de.
1. Status der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns für unseren Internetauftritt, Inhalte soweit wie möglich für alle Menschen zugänglich zu machen. Dabei orientieren wir uns an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Stufe AA) des W3C.
2. Barrierefreie Inhalte
3. Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte (z. B. interaktive Graphiken oder externe eingebettete Dienste) nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten daran, diese Inhalte anzupassen. Wir sind eine ehrenamtliche Feuerwehr und übernehmen die Betreuung der Webseite zusätzlich zu unseren Aufgaben nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
4. Feedback und Kontakt
Sollten Sie Barrieren feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich bitte an:
Wir bemühen uns, Rückmeldungen zeitnah zu bearbeiten und die Zugänglichkeit unserer Webseite zu verbessern.
5. Technische Prüfungen
Unsere Webseite wird regelmäßig auf Barrierefreiheit überprüft. Diese Prüfung umfasst u. a.:
6. Rechtliche Hinweise
Diese Erklärung wurde am 22.04.2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung.
Diese Erklärung gilt für die gesamte Webseite www. feuerwehrwetter.de und wird regelmäßig aktualisiert. Sie informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und über bestehende Einschränkungen.
Kontaktdaten der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie entgegen unserer Bemühungen um eine Antwort innerhalb einer angemessenen Zeit von uns keine Antwort erhalten oder mit einer Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragen der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach § 10d BGG NRW eine Lösung herbeizuführen.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter